Fahrschule Yo-Yo

Rainerstraße 8

4910 Ried im Innkreis

Wir sind bestens erreichbar mit den öffentlichen Verkehrsmitteln:

Anfrage- & KONTAKTFORMULAR

Öffnungszeiten

 

Montag – Freitag:

08:00 – 12:00 Uhr

15:00 – 18:00 Uhr

Kontakt

 

Mail: office@yo-yo.at

Festnetz: 07752 -88813

JoJo Auto PLO8026 2 1 1072
Wie können wir dir helfen?

OFT GEFRAGT, GUT ZU WISSEN

Bitte folgende Unterlagen zum Anmelden ins Büro mitnehmen:

  • Amtlicher Lichtbildausweis (z.B. Reisepass, Personalausweis, Führerschein, Mopedführerschein )
  • Reisepassfoto (EU-genormt)

Zunächst müssen alle erforderlichen Unterlagen für die Anmeldung im Führerscheinregister  abgegeben sein:

  • Reisepassfoto
  • Ärztliches Gutachten

 

Weiters muss die Theorie abgeschlossen sein – je nach Klasse (zB beim B-Führerschein 6 Abende Grundkurs und 4 Abende B-spezifischer Kurs)

ACHTUNG! Wir haben 100% Anwesenheitspflicht beim Kurs!

Wenn du PRÜFUNGS-bereit bist und die theoretische Prüfung positiv abgeschlossen wurde.

Es gibt natürlich eine gesetzlich vorgeschriebene Mindestausbildung , die eingehalten werden muss. Dein Fahrlehrer bespricht mit dir deinen Lernfortschritt und plant mit dir deinen Prüfungsantritt.

Du musst auch das jeweilige Prüfungsalter erreicht haben! z.B beim BL17-Führerschein – 17 Jahre, beim B-Führerschein  18 Jahre!  keine vorzeitige Prüfung möglich!) 

bei der Computerprüfung:

  • einen amtlichen Lichtbildausweis (Reisepass, Personalausweis oder Führerschein)
  • Mund-Nasen-Schutz 

 

bei der praktischen Prüfung:

  • einen amtlichen Lichtbildausweis (s.o.)
  • Mund-Nasen-Schutz
  • bei Prüfungen mit dem eigenen Auto: alle erforderlichen Papiere (gültiger BESCHEID von der BH, Zulassungsvollmacht, L17/Ü-Taferl, Führerschein vom Begleiter)

 

Bei der Computerprüfung stehen folgende Sprachen zur Verfügung:

  • Deutsch
  • Englisch
  • Slowenisch
  • Kroatisch

 

Die praktische Prüfung findet grundsätzlich in DEUTSCH statt. Die Verständigung mit dem Prüfer sollte möglich sein! (Wegbeschreibungen – Fahrzeugerklärungen !)

GRUNDSÄTZLICH 18 Monate!

Leider sind die gesetzlichen Bestimmungen etwas verwirrend. Ab dem letzten KURS und/oder der letzten FAHREINHEIT sind 18 Monate anzurechnen.  Innerhalb dieser Zeit müssen die Prüfungen abgeschlossen werden.

z. B. Kursende: 15.01.2020

  • Theoretische Prüfung: spätestens 15.07.2021 – 18 Monate
  • Danach ist der Kurs zu wiederholen!

Das selbe gilt natürlich auch für die Fahreinheiten!

Diese 18-Monats-Frist gilt auch:

  • für den BESCHEID für Privatfahrten (Datum der Bescheidausstellung)
  • für das Ärztliche Gutachten 
  • für die Gültigkeit der Computerprüfung

 

Bei Fragen stehen wir dir im Büro gerne zur Verfügung.

Laut gesetzlichen Vorschriften kann eine Person nur einmalig Privatfahrten beantragen.

Solltest du also nicht innerhalb deiner 18-monatigen Frist mit deinen Privatfahrten fertig werden – musst du auf deinen Begleiter verzichten und die Ausbildung mit deinem Fahrlehrer beenden.

(gilt auch für Wiederholer! Ü-Taferl/L17-Taferl nur 1x pro Person beantragbar)

Maximal 2 Begleiter können zur Verfügung stehen. Diese werden in einem dafür vorgeschriebenen Antrag angegeben und von der BH überprüft.

Voraussetzung für den Begleiter:

  • 7 Jahre B-Führerscheinbesitz
  • darf während der lezten 3 Jahre keinen schweren Verstöße gehabt haben

Bis zur praktischen Prüfung und mit einem gültigen Bescheid darf man in GANZ Österreich fahren (Stadt-Freiland-Autobahn)!

Bitte IMMER die notwendigen Papiere mitnehmen!

Nach der bestandenen praktischen Prüfung dürfen alle Personen über 18 auch im Ausland fahren.  Personen die die L17-Lenkberechtigung besitzen, dürfen in Österreich und in Deutschland, Großbritannien, Dänemark und Nordirland fahren.  Ab 18 Jahre dürfen auch L17-Führerscheinbesitzer im übrigen Ausland fahren.

Grundsätzlich können wir davon ausgehen, dass in Österreich alle im Verkehrsraum befindlichen Fahrzeuge  verkehrs-und betriebssicher sind!

Deshalb kann jedes Fahrzeug der Klasse B – auch Automatik –  zu Übungsfahrten genutzt werden, solange der Zulassungsbesitzer einverstanden ist.

(Achtung bei Firmen- und Leasingfahrzeuge! Versicherungsauflagen beachten)

Die praktische Prüfung sollte nicht mit einem Automatik-Fahrzeug gemacht werden – da sonst der Führerschein auf Automatik eingeschränkt wird.